Für welche Lebensmittel gilt diese Verordnung?
Im Paragraphen 1 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist geregelt, dass diese Verordnung für alle die Lebensmittel gilt, die in Fertigpackungen verkauft werden. Zusätzlich müssen sie dafür bestimmt sein, an den Verbraucher weiter gegeben zu werden. Sie gilt jedoch nicht für solche Fertigverpackungen, die dem Verbraucher sofort nach Herstellung zum Verzehr zur Verfügung stehen (keine Selbstbedienung). Viele Unternehmen im Lebensmittelbereich stehen mit der neuen Verordnung natürlich vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. Doch sie werden nicht alleine gelassen. Anhand spezifischer Geräte, unter anderem für die HACCP Dokumentation oder Rückstellsystemen ist es ein Leichtes, sich schnell in die neue Verordnung einzugewöhnen. Ein Anbieter für diese Hilfen ist zum Beispiel http://gastro-haccp.eu/.
Was sind Pflichtangaben bei der Kennzeichnung?
Pflichtangaben seit Einführung der Kennzeichnung sind
- der Name des Lebensmittels
- die Liste der Zutaten
- die Kennzeichnung der 14 wichtigsten Allergenen
- das Mindesthaltbarkeitsdatum
- die Angabe der Herkunft (Land, Fanggebiet etc.)
- Angabe der Nährwerte
- Herkunft von Ölen sowie Fetten
- Kennzeichen der Identität (dient der Rückverfolgung der verarbeitenden Betriebe)
- Alkoholgehalt
- Nettomenge
Anschrift der Firma Um es Unternehmen und Herstellen im Lebensmittelbereich einfacher zu machen, gibt es Firmen, die eigens für die neue Kennzeichnungspflicht Hilfsmittel produzieren. Dazu gehören unter anderem Hygieneschnelltests, Desinfektionsgeräte oder Temperatur Messgeräte. Ein zuverlässige Partner in diesem Bereich ist http://gastro-haccp.eu/. Besondere Vorschriften bei den Pflichtangaben Es gibt Lebensmittel, die benötigen eine zusätzliche Angabe von bestimmter Daten aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Herkunft. Dazu zählt unter anderem bei coffeinhaltigen Lebensmitteln der Zusatz, dass sie nicht für Schwangere und Kinder geeignet sind. Oder bei Fleischstücken, die aus mehreren Teilen bestehen, aber wie eines aussehen, muss der Hinweis darauf deutlich hervorgehoben werden ( zusammengefügt aus Fleischstücken)
Was sind freiwillige Angaben?
Es gibt bestimmte Angaben, die die Hersteller nicht erwähnen müssen, aber können. Wenn diese erwähnt werden, müssen sie jedoch der Wahrheit entsprechen und dürfen niemanden verwirren. Zu ihnen zählen beispielsweise - das Siegel "ohne Gentechnik" - das staatliche Biosiegel
- das Gütesiegel der EU
- das Zeichen des Tierschutzes (Tiere wurden artgerecht gehalten)
- Kenntlichmachung der jeweiligen Region, aus der das Lebensmittel stammt
- gesundheitsbezogene Angaben (fettarm oder zuckerfrei)